Feuerlöscherhandhabung und Brandklassen

Viele Haushalte haben - löblicherweise - Feuerlöscher! Auch in öffentlichen Gebäuden oder Betrieben müssen diese aushängen um im Brandfall jedem zur Verfügung zu hängen/stehen. 

Unabhängig davon, ob man im häuslichen, öffentlichen oder betrieblichen Rahmen einen Löschversuch bei einem Brand vornimmt, es ist grundlegend immer der Feuerwehrnotruf zu tätigen.

Warum?

1.) Sollte das benutzte Löschmittel nicht ausreichen um den Brand zu löschen, würde kostbare Zeit verstreichen bis die Feuerwehr eintrifft - da der Notruf verspätet und nicht unmittelbar nach der Entdeckung eines Brandes abgesetzt werden muss.

2.) Schafft man es das Feuer zu löschen, können dennoch Glutnester dafür sorgen, dass die Brandstelle sich wieder selber entzündet. Die Feuerwehr kann mit einer Wärmebildkamera kontrollieren, ob diese Glutnester noch vorhanden sind bzw. wie Hoch die Resttemperatur des gebrannten Materials ist.

Bitte unbedingt beachten:

Einen eigenen Löschversuch nur dann vornehmen, wenn man sich dabei nicht selber in Gefahr bringt!

Lesen sie hierzu auch: Verhalten im Brandfall

 

Feuerlöscher und deren Handhabung

Die Bedienung von Feuerlöschern sollte von jedem mindestens einmal geübt worden sein. Viele Betriebe führen daher auch (teilweise jährlich) Unterweisungen darin durch.

Sollten sie Bedarf haben und sich unsicher im Umgang mit einem Feuerlöscher sein (Entriegelung, Aktivierung, Löschtechnik, etc.) können sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen!

Nachfolgend finden sie die taktisch wichtigsten Grundregeln bei einem Feuerlöschereinsatz:

 

Brandklassen und deren Löschmittel

Auf jedem handelsüblichen Feuerlöscher sind die genormten Symbole (Piktogramme) der Brandklassen aufgedruckt. Sie sagen aus, wofür dieser Feuerlöscher verwendet werden kann.

Hier ein Überblick der aktuell gültigen Brandklassensymbole:

Brandklasse A

Klassifikation:

feste, glutbildende und nicht schmelzende Stoffe

Beispiel:

Holz, Papier, Textilien,....

Löschmittel:

Pulverlöscher (mit Glutbrandpulver), Schaumlöscher, Wasserlöscher, Fettbrandlöscher

Brandklasse B

Klassifikation:

flüssige oder schmelzende Stoffe

Beispiel:

Öl, Wachs, Kunststoff,....

Löschmittel:

Pulverlöscher (mit Glutbrandpulver), Schaumlöscher, Kohlendioxidlöscher, Fettbrandlöscher

Brandklasse C

Klassifikation:

Gase

Beispiel:

Propan, Butan, Acetylen, Erdgas, Methan, Wasserstoff, ....

Löschmittel:

Pulverlöscher (mit Glutbrandpulver)

Brandklasse D

Klassifikation:

Metalle

Beispiel:

Natrium, Aluminium, Magnesium,....

Löschmittel:

Pulverlöscher (mit Metalbrandpulver)

Brandklasse E

Klassifikation:

Elektrogeräte

Beispiel:

PC, Fernseher, ....

Löschmittel:

Kohlendioxidlöscher

Brandklasse F

Klassifikation:

Fette

Beispiel:

Speisefette (bspw. Fritierfett), Speiseöle

Löschmittel:

Fettbrandlöscher, Löschdecke

ACHTUNG: Niemals mit Wasser löschen!! Es kann dabei zur sog. Fettexplosion kommen!

Weiterführende Beschreibung der Feuerlöscherinhalte

Wasserlöscher können nur in der Brandklasse A eingesetzt werden. Sie verursachen mit Ihren max. 9 Litern Wasser einen geringen Wasserschaden und haben eine kühlende Wirkung. Beim Einsatz von Wasserlöschern ist laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung ( unter 1000Volt ) ein Sicherheitsabstand von mind. 1m einzuhalten. Der Einsatz bei Hochspannung ( über 1000Volt ) ist nicht zulässig.

Schaumlöscher können in den Brandklassen A und B eingesetzt werden. Durch das Schaummittel im Löschwasser wird die Oberflächenspannung des Wassers herabgesetzt und kann somit besser als Wasser in dicht gepresste Stoffe eindringen. Sie verursachen mit Ihren max. 9 Litern Wasser einen vergleichsweise geringen Wasserschaden und haben eine ebenfalls kühlende Löschwirkung. Bei Flüssigkeiten wird der Dampfdruck soweit abgesenkt , dass die brennbare Flüssigkeit keine ausreichende Menge brennbare Dämpfe mehr produzieren kann. Weiterhin bildet das Schaummittel einen Sauerstoffundurchlässigen Schaumteppich. Beim Einsatz von Schaumlöschern ist laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung ( unter 1000Volt ) ein Sicherheitsabstand von mind. 1m einzuhalten. Der Einsatz bei Hochspannung ( über 1000Volt ) ist nicht zulässig.

Pulverlöscher haben eine große Löschwirkung in den auf dem Feuerlöscher angegebenen Brandklassen. Ein Nachteil ist allerdings die Verschmutzung der Umgebung durch das Löschpulver. Beim Einsatz von Pulverlöschern ist laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung ( unter 1000Volt ) ein Sicherheitsabstand von mind. 1m einzuhalten. Der Einsatz bei Hochspannung ( über 1000Volt ) ist nicht zulässig.
Man sollte Ausreichenden Abstand vom Feuer halten, da die Wurfweite vom  Pulver bis zu sechs Metern beträgt und erst bei diesem Abstand sich die volle Wirkung der Pulverwolke entfaltet. Zu beachten ist, dass die Funktionsdauer von Pulverlöschern je nach Größe : 6 kg-Löscher 10-14 Sekunden und 12kg-Löscher 14-20 Sekunden betragen.

ABC-Pulverlöscher haben eine  erstickende und antikatalytische Löschwirkung. Durch das schmelzen bildet das ABC-Pulver eine Salzschicht und verhindert eine Zufuhr von Sauerstoff.

BC-Pulverlöscher haben eine mechanische, erstickende und antikatalytische Löschwirkung.

D-Pulverlöscher haben eine kühlende, erstickende und antikatalytische Löschwirkung und spielen innerhalb des Vorbeugenden Brandschutzes kaum eine Rolle.

Kohlendioxidlöscher werden in der Brandklasse B und C z.B. in Küchen, Labors und Rechenzentren (Brandklasse E) eingesetzt. Kohlendioxid ist ein Rückstandsfreies Löschmittel. Kohlendioxidlöscher haben eine erstickende Löschwirkung. Sie bieten ebenfalls eine Kühlende Wirkung, diese ist jedoch sehr gering und kann vernachlässigt werden. Im Einsatz müssen sie laut VDE in elektrischen Anlagen bei Niederspannung (unter 1000Volt) einen Sicherheitsabstand von mind. 1m einhalten. Bei Hochspannung (über 1000Volt) ist ein Sicherheitsabstand von 3-5m einzuhalten.
ACHTUNG: Zu beachten ist das Kohlendioxid ein Stickgas ist. Es verdrängt den Sauerstoff und kann bei hoher Konzentration zu Personenschäden führen!!!

Laut BGR 134 (ZH 1/206) darf Kohlendioxid, ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, nur in einer Menge, die maximal 5% des Raumvolumens ausmacht zusätzlich eingeblasen werden.

Aus einem kg CO2 erhalten wir 0,55m³ Gas.

Da diese 0,55m³ Gas nur 5% des Raumvolumens ausmachen dürfen, muß der Raum, in welchem der Löscher eingesetzt werden soll, ein Volumen von mindestens 11m³ besitzen

Rechenbeispiel:
Aus einem 5 kg CO2 - Löscher erhalten wir demnach 5 x 0,55m³ = 2,75m³ Gas
Da diese 2,75m³ Gas nur 5% des Raumvolumens ausmachen dürfen, (5% ist 1/20 von 100 - also: 2,75 x 20 = 55m³) muß der Raum, in welchem der Löscher eingesetzt werden soll, ein Volumen von mindestens 55m³ besitzen.

In unserem Jahresplan findest du allen Termine zu Ausbildungen und Verantstaltungen.
Die PDF hier öffnen und einfach downloaden.

Warnungen

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Es ist kein Termin geplant!