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INFO für Bürger: Verhalten bei Wespennestern
Autor:Öffentlichkeitsarbeit --- Veröffentlicht am: 06.08.2018

 Bericht:
Jedes Jahr in den Sommermonaten registrieren wir in Estenfeld eine Vielzahl von Anrufern, die sich durch ein Wespen- oder Bienennest auf Ihrem Grundstück oder der unmittelbaren Umgebung bedroht fühlen – in 90% der Fälle völlig unbegründet.

Grundlegendes:

- Wenn man den Grundsatz: „Bitte nicht stören!“ befolgt kann man viel Freude mit den Insekten haben. Nicht nur Bienen haben eine immense Bedeutung im ökologischen Gleichgewicht. Ein mittleres Wespen– oder Hornissennest vertilgt ca. ein halbes Kilo Insekten täglich, darunter auch lästige Störenfriede wie Stechmücken und Blattläuse.

- Die Nester der Tiere sind grundsätzlich einjährig. Das Problem hat sich also spätestens zu Beginn der Frostperiode von selbst erledigt, da nur die Königinnen einzeln überwintern und im Frühjahr ein neues Nest bauen.

- Abstand halten und Konflikte mit den Insekten vermeiden ist das Mittel der Wahl. Ein Wespennest hat einen Hoheitsradius von ca. 2 - 4 Metern. In diesem Bereich um das Nest herum muss man mit Angriffen rechnen, da man als Bedrohung für den Bau gesehen wird. Vor allem Erschütterungen, hastige Bewegungen und das Schlagen nach den Tieren sollte man vermeiden, aber auch auf intensive Düfte wie z.B. Parfüm oder das Kohlendioxid in der Ausatemluft reagieren Wespen empfindlich.

- Wespen sollte man immer ihre Ruhe lassen und von einem tierischen Tötungsdelikt absehen. Denn Wespen sind für die Bestäubung von Pflanzen genauso wichtig wie Bienen oder auch Hornissen. So werden Blumen, die von Hummeln oder Bienen nicht angeflogen werden, zum Beispiel vermehrt von Wespen bestäubt.

- Wenn man eine Wespe ohne vernünftigen Grund - also nur weil sie zum Beispiel gerade lästig um euch her fliegt- fängt, verletzt, oder tötet, dann stehen darauf in Bayern bis zu 5.000 Euro Strafe. Wenn es sich um eine besonders geschützte Wespenart handelt, kann es laut Bußgeldkatalog sogar bis zu 50.000 Euro teuer werden. Besonders geschützte Wespen sind zum Beispiel die Kreiselwespen oder Knopfhornwespen. Nicht nur das Verletzen oder Töten einer oder mehrerer Wespen steht unter Strafe, auch wenn man Fortpflanzungs- oder Ruhestätte ohne vernünftigen Grund beschädigt oder zerstört, kann das genauso teuer werden. Auch bei Bienen, Hornissen, Hummeln oder anderen strengen oder besonders geschützten Insekten-und Tierarten sind die Bußgelder bis zu 50.000 Euro hoch.

- Sollte es doch einmal zu einem Stich kommen ist das zwar schmerzhaft aber zumeist kein ernsthaftes Problem. Wenn man die entstehende Schwellung kühlt und eine in der Apotheke erhältliche Salbe gegen Insektenstiche aufträgt, ist am nächsten Tag im Normalfall nichts mehr davon zu spüren.

- Allergiker dürfen Wespen(-nester) töten bzw entfernen lassen, wenn Gefahr für den Menschen etwa in Art eines allergischen Schocks besteht. In solchen und ähnlichen Ausnahmefällen (vgl. nachfolgende Auflistung) wird dann auch die Feuerwehr Estenfeld tätig.

Ausnahmefälle, die ein Eingreifen der Feuerwehr rechtfertigen

In wenigen Fällen wird die Feuerwehr Estenfeld tätig:

- Wenn es sich um gemeindliche/öffentliche Gebäude (wie Kindergärten, Schulen, Seniorenheime o.ä.) mit hochfrequentem Puplikumsverkehr handelt und deren gesundheitliches Wohl nicht ausgeschlossen werden kann.

- Wenn der Betroffene durch einen ärztlich ausgestelltes Dokument (Notfallpass, Allergieausweis) nachweislich als hochgradig allergisch eingestuft ist und ein Stich unmittelbar Symptome wie Herzrhytmusstörungen, Atemwegsverlegung o.ä. lebensbedrohliche Zustände auslösen kann.

- Wenn das Nest im unmittelbaren und absolut nicht vermeidbaren Bewegungsbereich der Betroffenen ist (bspw. in oder an der Haustürzarge, in der Wohnung, etc) und so eine Unzumutbarkeit und Gefährdung darstellt.

- Auf Anforderung eines professionellen Kammerjägers.

Sie finden sich in den Ausnahmefällen wieder und haben ein Wespennest bei sich?

Wenden sie sich an die Gemeinde Estenfeld (Rathaus). Sofern die Feuerwehr Estenfeld nach einer Beratung und Besichtung vor Ort bei ihnen tätig wird, kommen jedoch gemäß Gebührensatzung der VGem. Estenfeld Kosten auf Sie zu.

Details:
Anzahl Einsatzkräfte Estenfeld: 0
Alarmiert um: 04.08.2018 20:00
Zurück in der Wache: 04.08.2018 20:00
Ausgerückte Kräfte (Gesamt):

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Warnungen

Durch den DWD für den Raum Würzburg/Estenfeld ausgerufene (Un-)Wetterwarnungen!

Es ist kein Termin geplant!